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   BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74   

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BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74 (https://dejure.org/1975,377)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1975 - 3 AZR 70/74 (https://dejure.org/1975,377)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 (https://dejure.org/1975,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 157

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1854 (Ls.)
  • DB 1975, 1368
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Auch dann, wenn es darum geht, ob eine Erklärung ein deutigist oder nicht, ist nach §§ 133» 157» 242 BGB nicht nur auf ihren Wortlaut abzustellen; vielmehr sind alle Begleitumstände zu werten, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung diese verstanden hat oder verstehen mußte (vgl. BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu la der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 2 der Gründe] zu der Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung gemeint war; Urteil des Senats vom 6. Februar 1974 = 3 ÄZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu II der Gründe] mit Anm. von Rimmelspacher [zu I 2 b]-).-.
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Bei der Auslegung eines Vertrages hat der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an §§ 133» 157» 24-2 BGB orientierten normativen Vertragsauslegung (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 133 BGB [zu II der Gründe]; BAG 22, 169 [1740 = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I-2a der GründgJ; BAG AP Nr. 35 zu § 133 BGB [zu I 1 und 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 5a der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu I 1 der Gründe] mit Anmerkung von Himmelspacher [zu I 1 und I 2a]).
  • BGH, 20.03.1968 - VIII ZR 153/65

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs - Die Treuepflicht als Gesellschafter - Die

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die dennoch geschehende Mitberücksichtigung der Weihnachtszuwendung damit, daß dieser Unterscheidung nur eine formale Bedeutung zukomme (BGH WM 1968, 830 [832] = BB 1968, 853)> bei Anlehnung von privaten Gehältern und sonstigen Bezügen von Angestellten an Beamtengrundgehälter und -dienstbezüge solle und wolle der Gläubiger nicht nur vor einer Entwertung des Geldes geschützt werden, sondern darüber hinaus auch in vollem Umfang an der Hebung des Lebensstandards teilhaben, an dem Beamte dadurch teilnehmen, daß sie Weihnachtszuwendungen erhalten, die inzwischen den Charakter eines 13 Monatsgehaltes Sngsaommen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in WM 1968, 83O [831] = BB 1968, 853; BGH NJW 1971, 835 f. » WM 1971, 507-509; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68

    Anforderungen an die Auslegung einer Rentenvereinbarung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die dennoch geschehende Mitberücksichtigung der Weihnachtszuwendung damit, daß dieser Unterscheidung nur eine formale Bedeutung zukomme (BGH WM 1968, 830 [832] = BB 1968, 853)> bei Anlehnung von privaten Gehältern und sonstigen Bezügen von Angestellten an Beamtengrundgehälter und -dienstbezüge solle und wolle der Gläubiger nicht nur vor einer Entwertung des Geldes geschützt werden, sondern darüber hinaus auch in vollem Umfang an der Hebung des Lebensstandards teilhaben, an dem Beamte dadurch teilnehmen, daß sie Weihnachtszuwendungen erhalten, die inzwischen den Charakter eines 13 Monatsgehaltes Sngsaommen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in WM 1968, 83O [831] = BB 1968, 853; BGH NJW 1971, 835 f. » WM 1971, 507-509; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BGH, 11.11.1974 - VIII ZR 106/73

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen eines Formmangels -

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die dennoch geschehende Mitberücksichtigung der Weihnachtszuwendung damit, daß dieser Unterscheidung nur eine formale Bedeutung zukomme (BGH WM 1968, 830 [832] = BB 1968, 853)> bei Anlehnung von privaten Gehältern und sonstigen Bezügen von Angestellten an Beamtengrundgehälter und -dienstbezüge solle und wolle der Gläubiger nicht nur vor einer Entwertung des Geldes geschützt werden, sondern darüber hinaus auch in vollem Umfang an der Hebung des Lebensstandards teilhaben, an dem Beamte dadurch teilnehmen, daß sie Weihnachtszuwendungen erhalten, die inzwischen den Charakter eines 13 Monatsgehaltes Sngsaommen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in WM 1968, 83O [831] = BB 1968, 853; BGH NJW 1971, 835 f. » WM 1971, 507-509; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BGH, 01.04.1968 - II ZR 123/66

    Höhe einer Pension eines Beamten - Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die dennoch geschehende Mitberücksichtigung der Weihnachtszuwendung damit, daß dieser Unterscheidung nur eine formale Bedeutung zukomme (BGH WM 1968, 830 [832] = BB 1968, 853)> bei Anlehnung von privaten Gehältern und sonstigen Bezügen von Angestellten an Beamtengrundgehälter und -dienstbezüge solle und wolle der Gläubiger nicht nur vor einer Entwertung des Geldes geschützt werden, sondern darüber hinaus auch in vollem Umfang an der Hebung des Lebensstandards teilhaben, an dem Beamte dadurch teilnehmen, daß sie Weihnachtszuwendungen erhalten, die inzwischen den Charakter eines 13 Monatsgehaltes Sngsaommen haben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in WM 1968, 83O [831] = BB 1968, 853; BGH NJW 1971, 835 f. » WM 1971, 507-509; BGH NJW 1975, 105 [106 zu III 3 der Gründe]).
  • BAG, 01.04.1965 - 3 AZR 413/64

    Prozeßvergleich - Hinterbliebenenversorgung - Vergleichswortlaut - Abweichender

    Auszug aus BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74
    Bei der Auslegung eines Vertrages hat der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an §§ 133» 157» 24-2 BGB orientierten normativen Vertragsauslegung (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 133 BGB [zu II der Gründe]; BAG 22, 169 [1740 = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I-2a der GründgJ; BAG AP Nr. 35 zu § 133 BGB [zu I 1 und 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 5a der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu I 1 der Gründe] mit Anmerkung von Himmelspacher [zu I 1 und I 2a]).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Auch die vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1986 (- 3 AZR 515/85 -) und vom 10. Januar 1975 (- 3 AZR 70/74 -) sowie des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1971 (- II ZR 153/68 -) stehen dieser Annahme nicht entgegen.

    In der zweiten vom Kläger angezogenen Entscheidung ging es um eine Zusage "in Höhe der Versorgungsbezüge eines Beamten"; Beamte erhielten indes eine entsprechende Leistung (BAG 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 -) .

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Dabei übersieht das Berufungsgericht, daß der Inhalt der vorvertraglichen Verhandlungen entscheidende Bedeutung haben kann für die Auslegung eines Vertrages (BGHZ 86 aaO; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - Der Betrieb 1975, 1368 f.; MünchKommBGB/Mayer-Maly, 3. Aufl. § 133 Rdn. 44 m.N.).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95

    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

    gemäß §§ 133, 157 BGB durch normative Auslegung zu ermitteln, soweit kein konvergierendes Verständnis der Parteien über die inhaltliche Reichweite dieser Regelung besteht (vgl. nur BGH, DB 1975, 1117; BAG, DB 1975, 1368 ).

    Es entspricht ständiger Spruchpraxis des BAG und des BGH (vgl. nur die Nachweise bei BGH, DB 1975, 1368 ), daß bei der Auslegung eines Vertrages der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an § 133, 157 BGB orientierten normativen Vertragsauslegung hat, weil der objektive Erklärungssinn dann unbeachtlich bleiben muß, wenn Erklärender und Erklärungsempfänger dasselbe meinen oder der Erklärungsempfänger wenigstens erkannt hat, was der Erklärende in Wirklichkeit wollte.

  • LAG Düsseldorf, 17.01.1997 - 9 Sa 1592/96

    Betriebliche Altersversorgung: Leistungsordnung des Essener Verbandes -

    Welchen Inhalt die Vereinbarung vom 22.03.1995 hinsichtlich einer Verpflichtung zur Zahlung von Übergangsgeld aufweist, ist gem. §§ 133, 157 BGB durch normative Auslegung zu ermitteln, soweit kein konvergierendes Verständnis der Parteien über die inhaltliche Reichweite dieser Vereinbarung besteht (vgl. nur BGH DB 1975, 1117; BAG DB 1975, 1368).

    Es entspricht ständiger Spruchpraxis des BAG und BGH (BAG DB 1975, 1368; BGH DB 1975, 1117), daß bei der Auslegung eines Vertrags der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an §§ 133, 157 BGB orientierten Vertragsauslegung hat, weil der objektive Erklärungssinn dann unbeachtlich bleiben muß, wenn Erklärender und Erklärungsempfänger dasselbe meinen oder der Erklärungsempfänger wenigstens erkannt hat, was der Erklärende in Wirklichkeit wollte.

  • BAG, 20.10.1975 - 3 AZR 555/74

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

    Das Landesarbeitsgericht übersieht, daß die gegenteilige Annahme ihrerseits das Ergebnis einer Auslegung darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74- - AP Nr. 3 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung Czu II 2 b der Gründe]).

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Januar 1975 (3 AZR 70/74- - AP Nr. 3 zu § 24-2 BGB Ruhe gehalt-Beamtenversorgung [zu III 3 der Gründe]) angeschlossen.

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    a) Bei der ergänzenden Vertragauslegung ist unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die offen gebliebene Frage geordnet hätten, wenn sie sie bedacht hätten (BAG Urteile vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III der Gründe; vom 2. September 1965 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZPO, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

    Auch dann, wenn es darum geht, ob eine Erklärung eindeutig ist oder nicht, ist nach §§ 133, 157, 242 BGB nicht nur auf ihren Wortlaut abzustellen; vielmehr sind alle Begleitumstände zu werten, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung dieses verstanden hat oder verstehen musste (BAG, Urteil vom 10.01.1975 - 2 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Beamtenversorgung, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung

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  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen

    Der BGH wie auch der Senat haben immer darauf abgestellt, daß nicht die Bezeichnung eines Vergütungsbestandteils, sondern seine wirtschaftliche Bedeutung für die Beurteilung der Versorgungsfähigkeit maßgebend sein muß (BAG vom 10. Januar 1975 - 3 AZR 70/74 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Beamtenversorgung, zu III 3 der Gründe; vom 20. Oktober 1975 - 3 AZR 555/74 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, beide mit insoweit zustimmender Anmerkung von Herschel; BGH vom 21. Januar 1971 - II ZR 153/68 - NJW 1971, 836 zu 3 der Gründe; vom 11. November 1974 - VIII ZR 106/73 - NJW 1975, 105, 106, zu III 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und

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  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote;

  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen

  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 17 Sa 809/01

    Eigenes Liquidationsrecht von Krankenhausärzten in Bezug auf ihre stationären

  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • LAG Hamm, 18.06.2001 - 17 Sa 163/01

    Zahlung eines Extern-Intern-Ausgleiches als unmittelbare Arbeitsvergütung oder

  • BAG, 16.10.1975 - 3 AZR 417/75

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2022 - 7 UF 104/21
  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2011 - 3 Sa 26/11

    Altersteilzeitvertrag - Entgeltberechnung

  • BAG, 18.06.1984 - 3 AZR 265/82
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 177/78

    Berücksichtigung von an Beamte gewährten jährlichen Sonderzuwendungen bei der

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 49.75

    Pensionskasse - Satzungsänderungen - Bundeszuschüsse - Versorgungsempfänger -

  • BAG, 08.01.1976 - 3 AZR 551/74

    Dienstordnung - Musterdienstordnung - Höhe der Dienstbezüge - Grundgehalt -

  • LAG Niedersachsen, 06.08.1987 - 3 Sa 218/87

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses ; Zulässigkeit eines

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